AStA der Uni Potsdam klagt gegen Zulassungsbeschränkungen im Master

Der AStA der Uni Potsdam hat am Verwaltungsgericht Potsdam ein Normenkontrollverfahren gegen Zulassungsbeschränkungen zu Masterstudiengängen eingereicht. Laut einem Rechtsgutachten verstößt die derzeitige Praxis der Zulassungsbeschränkungen an der Uni Potsdam gegen Artikel 12 des Grundgesetzes. Da derartige Zulassungsbeschränkungen zum Master sich genauso an anderen deutschen Unis wiederfinden (sie sind auf das Konzept der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge zurückzuführen) und nicht nur an der Uni Potsdam gängige Praxis sind, wäre mit einem Urteil ein Präzedenzfall geschaffen, der den gesamten Bologna-Prozess der letzten Jahre in Deutschland in Frage stellen könnte.


1 Antwort auf “AStA der Uni Potsdam klagt gegen Zulassungsbeschränkungen im Master”


  1. Gravatar Icon 1 Batti 22. März 2009 um 15:54 Uhr

    Leider ist die Aussicht nicht so umwälzend wie dargestellt. Denn es geht hier nicht um die Frage nach Kapazitäten im Master. Es geht also nicht darum, dass alle die einen BA studieren, einen MA anschließen können. Die Potsdamer Uni will lediglich kapazitätsunabhängige Zulassungsbeschränkungen einführen. Sie wollen also sagen: egal ob noch Plätze frei sind, wer eine BA-Note schlechter als 2.5 hat, muss sich gar nicht erst bewerben.

    In Berlin hat die Senatsverwaltung eine Bestimmung erlassen, die analog zu dem Rechtsstatus ist, den der Potsdamer AStA erreichen will. Die Berliner Unis haben dagegen geklagt und vor dem Verfassungsgerichtshof verloren. Das ist begrüßenswert.

    Das ändert nichts an der Situation, dass nur ein Viertel oder die Hälfte der BA-Studis einen MA-Studiengang anschließen kann, weil die Kapazitäten im MA künstlich verknappt werden, um Bildungswege zu pyramidalisieren und zu hierarchisieren.

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