Die Klausur Ö-Recht vom 20.2.08 wird in Teilen am 26.4.08 wiederholt, da es im 2. Durchgang der Prüfung (BWL-Bachelor C-Z) zu Fehlern gekommen ist. Beschwerden von Studierenden haben darauf aufmerksam gemacht, und der Prüfungsausschuss hat daraufhin beschlossen, die Klausur zu wiederholen um die Rechtsmängel zu beheben.
Die Rechtslage dabei ist eindeutig. Das heisst es wird wenig Sinn haben dagegen an zu argumentieren. Diejenigen die Betroffen sind: Nutzt die Zeit lieber zum Lernen. Manchmal passiert sowas halt. Und die Damen vom Prüfungsamt können da auch nichts für.
http://www.wiwiss.fu-berlin.de/studium-lehre/bachelor/wiederholung_oeffentliches_recht.pdf


Diejenigen, die jetzt wiederholen sollen, können ja nichts dafür, dass sie zuletzt dran waren… Es ist ungerecht, dass nur sie die Klausur ein zweites mal schreiben sollen.
Entweder alle müssen wiederholen, oder gar keiner! Das ist meine Meinung.
und das ist wirklich fairer?